oelpooler.ch
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
oelpooler.ch ist eine eingetragene Marke der netpooler AG
in 8753 Mollis, Kanton Glarus, Schweiz. netpooler AG bietet
auf der Internetseite „oelpooler.ch" für Unternehmen
sowie für KonsumentInnen mit Hilfe von Internet-Einkaufsgemeinschaften,
den daraus resultierenden Logistik-Einsparungen und Mengenrabatten
günstigere Preise für den Heizölkauf.
Die Dienstleistungen der netpooler AG erfolgen ausschliesslich
zu nachfolgenden Bedingungen. Abweichungen von vorliegenden
AGB’s sind nur wirksam, wenn sie netpooler AG schriftlich
bestätigt.
2. Vertragsabschluss
Die Bedarfsmeldung des Käufers erfolgt durch das von
„oelpooler.ch" zur Verfügung gestellte Anmeldeformular.
netpooler AG bestätigt den Eingang der Offertanfrage
per E-Mail. Nach der Anmeldung unterbreitet die netpooler
AG den InteressentInnen nach spätestens drei Arbeitstagen
zweimal wöchentlich und so lange wie von den InteressentInnen
gewünscht, eine Heizöl-Offerte
per E-Mail oder Fax, die sie in der vorgegebenen Frist annehmen
können. Wird diese Offerte von netpooler AG angenommen,
kommt der Vertrag zwischen Käufer und netpooler AG zustande.
netpooler AG bestimmt den Heizöl-Lieferanten
ohne Mitwirkung des Käufers.
netpooler AG behält sich das Recht vor, Offerten zu annullieren.
Voraussetzung dazu sind unvorhersehbare Ereignisse, die den
Börsenpreis von Gasoil bzw. Heating Oil an der IPE London
oder die Import-Preise am Rheinhafen Basel während der
Offertfrist um mehr als 5% (exkl. MWST) erhöhen.
3. Produktpreis, Gebühren- und Abgaben-Änderungen
Das Einholen von Offerten über „oelpooler.ch"
ist kostenlos und unverbindlich. Der Kunde verpflichtet sich
jedoch, die Anfrage zur Unterbreitung von Offerten nur bei
tatsächlichem Interesse und konkretem Bedarf der Ware
einzureichen, weil die Anfrage Einfluss auf die Preisbildung
der Ware hat. Der von netpooler AG nach Annahme der Offerte
per Post bestätigte Verkaufspreis versteht sich als der
für den Kaufvertrag massgebende Warenpreis, inkl. Mehrwertsteuer,
Fracht- und Zollsätze sowie öffentliche Abgaben
/ LSVA. Änderungen oder Neuerhebungen von Fracht- und
Zollgebühren, Versicherungskosten oder weitere öffentliche
Abgaben bleiben vorbehalten und gehen zu Lasten, bzw. zu Gunsten
des Käufers.
4. Rücktritt vom Heizöl-Kaufvertrag
Der Vertragsrücktritt bzw. die Nichtabnahme der bestellten
Heizöl-Liefermenge
durch den Käufer berechtigt netpooler AG, dem Käufer
die Differenz zwischen dem bestätigten Kaufpreis und
dem aktuellen Heizöl-Tagespreis
zzgl. einer Umtriebsentschädigung von CHF 200.-- in Rechnung
zu stellen, sofern der Tagespreis tiefer als der bestätigte
Kaufpreis ist. Ist der Tagespreis höher als der bestätigte
Kaufpreis, wird nur die Umtriebsentschädigung in Rechnung
gestellt.
5. Tankzustand / Lieferung und Transport
Der von netpooler AG gewählte Lieferant bemüht
sich zur Einhaltung der vereinbarten Liefertermine. Für
verspätete Transporte gelten die Folgen des Lieferungsverzuges
(vgl. Ziffer 7). Der Transport und der Warenumschlag erfolgen
auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
Der Käufer hat vor der Anlieferung die Kapazität
seines Tanks zu ermitteln und die abzufüllende Menge
genau anzugeben. Er ist für den einwandfreien technischen
Zustand des Tanks und der Messvorrichtung verantwortlich.
Mit der Annahme der Offerte bestätigt der Käufer,
dass sein Tank allfällige kantonale rechtliche Vorschriften
erfüllt. Sollte eine Lieferung mangels Erfüllung
technischer oder rechtlicher Ansprüche nicht möglich
sein, ist netpooler AG berechtigt, entstandene Logistikkosten
sowie Kosten für den Vertragsrücktritt gemäss
Ziffer 4 in Rechnung zu stellen. Vom Lieferanten eingeleitete
Massnahmen stellen keine Anerkennung einer Ersatzpflicht
dar, sondern dienen der Schadensminderung.
Schäden, die durch das Überlaufen von Mineralöl
entstehen, weil der Tank oder die Messvorrichtung sich in
mangelhaftem Zustand befinden, werden in keinem Falle ersetzt.
Lieferungen, die mehr als 50 Meter Zuleitung benötigen,
werden nur gegen Verrechnung der Mehrkosten ausgeführt.
Die Zufahrt zur Abladestelle muss für 28-Tonnen-Fahrzeuge
geeignet sein. Kosten für erschwerten Ablad oder für
Fahrzeuge leichter als 28 Tonnen können nachträglich
zu Lasten des Käufers in Rechnung gestellt werden.
Für Lieferungen, die auf Kundenwunsch innert 48Stunden
ausgeliefert werden müssen, kann netpooler AG zur Deckung
zusätzlicher Logistik-Umtriebe einen sog. "Express-Lieferzuschlag"
verrechnen.
6. Quantitäten und Nachlieferungen
Der von netpooler AG offerierte Heizölpreis ist beschränkt
auf Bezugsmengen bis 5'000 Liter. Für grössere Mengen
ist der Offertpreis freibleibend. Bei Zirka-Käufen gilt
eine Angebots- und Annahme-Toleranz von 10% der Bestellmenge,
wobei nur objektive Gründe eine Toleranzbeanspruchung
rechtfertigen. Der Auffüllkauf ist ein modifizierter
"Zirka-Kauf", bei dem die Verkäuferin berechtigt
ist, den Tank des Käufers auch über die Zirkatoleranz
von 10% hinaus aufzufüllen. Will der Kunde seinen Heizöltank
ganz füllen und liegt die Liefermenge höher als
die zehn-Prozent-Zirkatoleranz, kann netpooler AG die darüber
liegende Menge zum aktuellen Tagespreis verrechnen. Liegt
die tatsächlich gelieferte und vom Kunden bezogene Menge
mehr als 10% Prozent unter der Bestellmenge, wird der vereinbarte
Preis um maximal 10% erhöht, um die rationelle Auslastung
der Transportkapazitäten zu sichern. Ist die Liefermenge
mehr als zehn Prozent oder mindestens 500 Liter unter der
Bestellmenge, kann der Käufer eine Nachlieferung ohne
Zusatzkosten verlangen.
7. Lieferungs- und Annahmeverzug
Erfolgt die Lieferung des Lieferanten nicht innerhalb der
vereinbarten Lieferfrist, kann der Käufer nach einer
der netpooler AG schriftlich gesetzten Nachfrist von zwanzig
Werktagen zur nachträglichen Erfüllung vom Vertrag
zurücktreten. Gerät der Käufer durch Nichtabnahme
der bestellten Lieferung innerhalb der vereinbarten Lieferfrist
in Annahmeverzug, kann netpooler AG die Bestellmenge trotzdem
in Rechnung stellen. Aus verspäteter Annahme der Lieferung
entstehende Folgekosten wie Lagerkosten, Zinsverluste, etc.
gehen zu Lasten des Käufers.
8. Zahlungskonditionen
Rechnungsbeträge sind innert zehn Tagen ab Rechnungsdatum
zu bezahlen. Die Fakturierung erfolgt aufgrund der Angaben
des Lieferscheins, der die tatsächlich erfasste Liefermenge
(auf 15 Grad Celsius umgerechnet) der amtlich geeichten Messvorrichtung
des Tankwagens ausweist. Der Käufer erhält vom Heizöl-Lieferanten
eine Kopie des Lieferscheins.
9. Zahlungsverzug des Käufers
Gelangt der Käufer mit der Bezahlung des Kaufpreises
in Verzug, kann netpooler AG vom Vertrag zurücktreten.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist können ohne weitere Mahnung
Verzugszinsen von 5% p.a. erhoben werden. Bei Ratenzahlungen
wird eine Gebühr von CHF 50.-- in Rechnung gestellt..
Nach unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist werden sämtliche
Forderungen von netpooler AG aus anderen Lieferungen zur Zahlung
fällig. Es steht netpooler AG frei, ein Inkassobüro
mit der Wahrung ihrer Interessen zu beauftragen. Die damit
verbundenen Inkasso-Spesen von 8% des Rechnungsbetrages müssen
vom Heizöl-Käufer
übernommen werden. Das gelieferte Heizöl
bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der netpooler
AG (Eigentumsvorbehalt). Sicherungsrechte Dritter werden nicht
anerkannt.
10. Reklamationen und Mängelrügen
Aus Reklamationen, Beanstandungen und Mängelrügen
zur Geltung gebrachte Mängelrechte wie Minderung, Wandelung
und damit zusammenhängende Schadenersatzansprüche
werden nur berücksichtigt, wenn sie vom Kunden innerhalb
von sieben Tagen seit Empfang der Warenlieferung der netpooler
AG schriftlich zur Kenntnis gebracht werden. Massgebend ist
das Datum des Poststempels.
11. Zuteilung bei Versorgungsschwierigkeiten
Bei Versorgungsschwierigkeiten nimmt netpooler AG die Zuteilung/Belieferung
des Käufers und/oder anderer Abnehmer sowie für
die Abdeckung der Bedürfnisse im eigenen Betrieb nach
freiem Ermessen vor.
12. Haftung
Für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, die
auf das vorliegende Vertragsverhältnis zurückzuführen
sind, haftet netpooler AG bis zum Maximalbetrag der einzelnen
Lieferung. Die Haftung für Fahrlässigkeit und für
indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn,
nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter sowie
für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge
Datenverlustes wird im Rahmen des gesetzlich Möglichen
wegbedungen. Höhere Gewalt entbindet netpooler AG von
ihrer Verpflichtung zur Lieferung, Leistung von Schadenersatz
und Nachlieferung. Fälle höherer Gewalt sind insbesondere
Kriege, Revolutionen, Terroranschläge, Streiks, Ein-
und Ausfuhrverbote und sonstige in- oder ausländische
behördliche Massnahmen, jede Art von Lieferungsbehinderung,
Betriebsstörungen jeder Art, Beschädigung von Rohstoffen,
Hilfsmaterialien und von der Ware selbst.
13. Datenschutz
netpooler AG beachtet die Bestimmungen des Bundesgesetzes über
den Datenschutz. Die über das Internet zugegangenen
Daten behandelt netpooler AG vertraulich. Personendaten werden
nur im Rahmen der Beziehungen zwischen den Vertragsparteien
und ihren Hilfspersonen, somit ausschliesslich zu dem Zweck
verwendet, der für die Abwicklung des Kaufvertrages
erforderlich ist. Die Daten werden aussenstehenden Dritten
weder zugänglich gemacht noch verkauft. Mit der vorbehaltlosen
Nutzung der Dienstleistungen der netpooler AG erklärt
sich der Benutzer mit der obgenannten Bearbeitung von Personendaten
ausdrücklich einverstanden.
14. Zweckbestimmung der Ware
Der Käufer ist gegenüber der Zollverwaltung sowie
gegenüber netpooler AG und ihren Lieferanten verantwortlich,
dass die gekaufte Ware nur gemäss den zollamtlichen Zweckbestimmungen
verwendet wird. Heizöl
wird zu einem begünstigten Satz versteuert und darf daher
nur zu Feuerungszwecken verwendet werden. Eine andere Verwendung
(z.B. als Treibstoff oder zu Reinigungszwecken) ist untersagt.
Widerhandlungen und zweckentfremdete Nutzungen der gelieferten
Ware werden nach dem Mineralölsteuergesetz geahndet.
15. Gerichtsstand und Anwendbares Recht
Das Rechtsverhältnis zwischen der netpooler AG und dem
Käufer untersteht schweizerischem Recht. Für die
Erledigung von Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird stets
der Gerichtsstand am Sitz der Firma netpooler AG vereinbart
(Glarus).
© netpooler AG, 8753 Mollis / Stand vom 28.12.2009
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