Heizöl bei oelpooler gemeinsam günstiger kaufen.
Vom Grossabnehmer Heizölpreis profitieren.

Sie poolen heute zusammen mit 15'306 Heizöl-Offertanfragen mit einem Gesamtvolumen von 128'672'640 Litern Heizöl.
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oelpooler.ch ist eine
Dienstleistung der netpooler AG, Mollis, Switzerland

© 2000-02 Design und Hosting by CoNeT, Mollis

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oelpooler.ch - Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
oelpooler.ch ist eine eingetragene Marke der netpooler AG in 8753 Mollis, Kanton Glarus, Schweiz. netpooler AG bietet auf der Internetseite „oelpooler.ch" für Unternehmen sowie für KonsumentInnen mit Hilfe von Internet-Einkaufsgemeinschaften, den daraus resultierenden Logistik-Einsparungen und Mengenrabatten günstigere Preise für den Heizölkauf.
Die Dienstleistungen der netpooler AG erfolgen ausschliesslich zu nachfolgenden Bedingungen. Abweichungen von vorliegenden AGB’s sind nur wirksam, wenn sie netpooler AG schriftlich bestätigt.

2. Vertragsabschluss
Die Bedarfsmeldung des Käufers erfolgt durch das von „oelpooler.ch" zur Verfügung gestellte Anmeldeformular. netpooler AG bestätigt den Eingang der Offertanfrage per E-Mail. Nach der Anmeldung unterbreitet die netpooler AG den InteressentInnen nach spätestens drei Arbeitstagen zweimal wöchentlich und so lange wie von den InteressentInnen gewünscht, eine Heizöl-Offerte per E-Mail oder Fax, die sie in der vorgegebenen Frist annehmen können. Wird diese Offerte von netpooler AG angenommen, kommt der Vertrag zwischen Käufer und netpooler AG zustande. netpooler AG bestimmt den Heizöl-Lieferanten ohne Mitwirkung des Käufers.
netpooler AG behält sich das Recht vor, Offerten zu annullieren. Voraussetzung dazu sind unvorhersehbare Ereignisse, die den Börsenpreis von Gasoil bzw. Heating Oil an der IPE London oder die Import-Preise am Rheinhafen Basel während der Offertfrist um mehr als 5% (exkl. MWST) erhöhen.

3. Produktpreis, Gebühren- und Abgaben-Änderungen
Das Einholen von Offerten über „oelpooler.ch" ist kostenlos und unverbindlich. Der Kunde verpflichtet sich jedoch, die Anfrage zur Unterbreitung von Offerten nur bei tatsächlichem Interesse und konkretem Bedarf der Ware einzureichen, weil die Anfrage Einfluss auf die Preisbildung der Ware hat. Der von netpooler AG nach Annahme der Offerte per Post bestätigte Verkaufspreis versteht sich als der für den Kaufvertrag massgebende Warenpreis, inkl. Mehrwertsteuer, Fracht- und Zollsätze sowie öffentliche Abgaben / LSVA. Änderungen oder Neuerhebungen von Fracht- und Zollgebühren, Versicherungskosten oder weitere öffentliche Abgaben bleiben vorbehalten und gehen zu Lasten, bzw. zu Gunsten des Käufers.

4. Rücktritt vom Heizöl-Kaufvertrag
Der Vertragsrücktritt bzw. die Nichtabnahme der bestellten Heizöl-Liefermenge durch den Käufer berechtigt netpooler AG, dem Käufer die Differenz zwischen dem bestätigten Kaufpreis und dem aktuellen Heizöl-Tagespreis zzgl. einer Umtriebsentschädigung von CHF 200.-- in Rechnung zu stellen, sofern der Tagespreis tiefer als der bestätigte Kaufpreis ist. Ist der Tagespreis höher als der bestätigte Kaufpreis, wird nur die Umtriebsentschädigung in Rechnung gestellt.

5. Tankzustand / Lieferung und Transport
Der von netpooler AG gewählte Lieferant bemüht sich zur Einhaltung der vereinbarten Liefertermine. Für verspätete Transporte gelten die Folgen des Lieferungsverzuges (vgl. Ziffer 7). Der Transport und der Warenumschlag erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
Der Käufer hat vor der Anlieferung die Kapazität seines Tanks zu ermitteln und die abzufüllende Menge genau anzugeben. Er ist für den einwandfreien technischen Zustand des Tanks und der Messvorrichtung verantwortlich. Mit der Annahme der Offerte bestätigt der Käufer, dass sein Tank allfällige kantonale rechtliche Vorschriften erfüllt. Sollte eine Lieferung mangels Erfüllung technischer oder rechtlicher Ansprüche nicht möglich sein, ist netpooler AG berechtigt, entstandene Logistikkosten sowie Kosten für den Vertragsrücktritt gemäss Ziffer 4 in Rechnung zu stellen. Vom Lieferanten eingeleitete Massnahmen stellen keine Anerkennung einer Ersatzpflicht dar, sondern dienen der Schadensminderung.
Schäden, die durch das Überlaufen von Mineralöl entstehen, weil der Tank oder die Messvorrichtung sich in mangelhaftem Zustand befinden, werden in keinem Falle ersetzt.
Lieferungen, die mehr als 50 Meter Zuleitung benötigen, werden nur gegen Verrechnung der Mehrkosten ausgeführt. Die Zufahrt zur Abladestelle muss für 28-Tonnen-Fahrzeuge geeignet sein. Kosten für erschwerten Ablad oder für Fahrzeuge leichter als 28 Tonnen können nachträglich zu Lasten des Käufers in Rechnung gestellt werden.
Für Lieferungen, die auf Kundenwunsch innert 48Stunden ausgeliefert werden müssen, kann netpooler AG zur Deckung zusätzlicher Logistik-Umtriebe einen sog. "Express-Lieferzuschlag" verrechnen.

6. Quantitäten und Nachlieferungen
Der von netpooler AG offerierte Heizölpreis ist beschränkt auf Bezugsmengen bis 5'000 Liter. Für grössere Mengen ist der Offertpreis freibleibend. Bei Zirka-Käufen gilt eine Angebots- und Annahme-Toleranz von 10% der Bestellmenge, wobei nur objektive Gründe eine Toleranzbeanspruchung rechtfertigen. Der Auffüllkauf ist ein modifizierter "Zirka-Kauf", bei dem die Verkäuferin berechtigt ist, den Tank des Käufers auch über die Zirkatoleranz von 10% hinaus aufzufüllen. Will der Kunde seinen Heizöltank ganz füllen und liegt die Liefermenge höher als die zehn-Prozent-Zirkatoleranz, kann netpooler AG die darüber liegende Menge zum aktuellen Tagespreis verrechnen. Liegt die tatsächlich gelieferte und vom Kunden bezogene Menge mehr als 10% Prozent unter der Bestellmenge, wird der vereinbarte Preis um maximal 10% erhöht, um die rationelle Auslastung der Transportkapazitäten zu sichern. Ist die Liefermenge mehr als zehn Prozent oder mindestens 500 Liter unter der Bestellmenge, kann der Käufer eine Nachlieferung ohne Zusatzkosten verlangen.

7. Lieferungs- und Annahmeverzug
Erfolgt die Lieferung des Lieferanten nicht innerhalb der vereinbarten Lieferfrist, kann der Käufer nach einer der netpooler AG schriftlich gesetzten Nachfrist von zwanzig Werktagen zur nachträglichen Erfüllung vom Vertrag zurücktreten. Gerät der Käufer durch Nichtabnahme der bestellten Lieferung innerhalb der vereinbarten Lieferfrist in Annahmeverzug, kann netpooler AG die Bestellmenge trotzdem in Rechnung stellen. Aus verspäteter Annahme der Lieferung entstehende Folgekosten wie Lagerkosten, Zinsverluste, etc. gehen zu Lasten des Käufers.

8. Zahlungskonditionen
Rechnungsbeträge sind innert zehn Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Die Fakturierung erfolgt aufgrund der Angaben des Lieferscheins, der die tatsächlich erfasste Liefermenge (auf 15 Grad Celsius umgerechnet) der amtlich geeichten Messvorrichtung des Tankwagens ausweist. Der Käufer erhält vom Heizöl-Lieferanten eine Kopie des Lieferscheins.

9. Zahlungsverzug des Käufers
Gelangt der Käufer mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug, kann netpooler AG vom Vertrag zurücktreten. Nach Ablauf der Zahlungsfrist können ohne weitere Mahnung Verzugszinsen von 5% p.a. erhoben werden. Bei Ratenzahlungen wird eine Gebühr von CHF 50.-- in Rechnung gestellt.. Nach unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist werden sämtliche Forderungen von netpooler AG aus anderen Lieferungen zur Zahlung fällig. Es steht netpooler AG frei, ein Inkassobüro mit der Wahrung ihrer Interessen zu beauftragen. Die damit verbundenen Inkasso-Spesen von 8% des Rechnungsbetrages müssen vom Heizöl-Käufer übernommen werden. Das gelieferte Heizöl bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der netpooler AG (Eigentumsvorbehalt). Sicherungsrechte Dritter werden nicht anerkannt.

10. Reklamationen und Mängelrügen
Aus Reklamationen, Beanstandungen und Mängelrügen zur Geltung gebrachte Mängelrechte wie Minderung, Wandelung und damit zusammenhängende Schadenersatzansprüche werden nur berücksichtigt, wenn sie vom Kunden innerhalb von sieben Tagen seit Empfang der Warenlieferung der netpooler AG schriftlich zur Kenntnis gebracht werden. Massgebend ist das Datum des Poststempels.

11. Zuteilung bei Versorgungsschwierigkeiten
Bei Versorgungsschwierigkeiten nimmt netpooler AG die Zuteilung/Belieferung des Käufers und/oder anderer Abnehmer sowie für die Abdeckung der Bedürfnisse im eigenen Betrieb nach freiem Ermessen vor.

12. Haftung
Für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, die auf das vorliegende Vertragsverhältnis zurückzuführen sind, haftet netpooler AG bis zum Maximalbetrag der einzelnen Lieferung. Die Haftung für Fahrlässigkeit und für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge Datenverlustes wird im Rahmen des gesetzlich Möglichen wegbedungen. Höhere Gewalt entbindet netpooler AG von ihrer Verpflichtung zur Lieferung, Leistung von Schadenersatz und Nachlieferung. Fälle höherer Gewalt sind insbesondere Kriege, Revolutionen, Terroranschläge, Streiks, Ein- und Ausfuhrverbote und sonstige in- oder ausländische behördliche Massnahmen, jede Art von Lieferungsbehinderung, Betriebsstörungen jeder Art, Beschädigung von Rohstoffen, Hilfsmaterialien und von der Ware selbst.

13. Datenschutz
netpooler AG beachtet die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz. Die über das Internet zugegangenen Daten behandelt netpooler AG vertraulich. Personendaten werden nur im Rahmen der Beziehungen zwischen den Vertragsparteien und ihren Hilfspersonen, somit ausschliesslich zu dem Zweck verwendet, der für die Abwicklung des Kaufvertrages erforderlich ist. Die Daten werden aussenstehenden Dritten weder zugänglich gemacht noch verkauft. Mit der vorbehaltlosen Nutzung der Dienstleistungen der netpooler AG erklärt sich der Benutzer mit der obgenannten Bearbeitung von Personendaten ausdrücklich einverstanden.

14. Zweckbestimmung der Ware
Der Käufer ist gegenüber der Zollverwaltung sowie gegenüber netpooler AG und ihren Lieferanten verantwortlich, dass die gekaufte Ware nur gemäss den zollamtlichen Zweckbestimmungen verwendet wird. Heizöl wird zu einem begünstigten Satz versteuert und darf daher nur zu Feuerungszwecken verwendet werden. Eine andere Verwendung (z.B. als Treibstoff oder zu Reinigungszwecken) ist untersagt. Widerhandlungen und zweckentfremdete Nutzungen der gelieferten Ware werden nach dem Mineralölsteuergesetz geahndet.

15. Gerichtsstand und Anwendbares Recht
Das Rechtsverhältnis zwischen der netpooler AG und dem Käufer untersteht schweizerischem Recht. Für die Erledigung von Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird stets der Gerichtsstand am Sitz der Firma netpooler AG vereinbart (Glarus).

© netpooler AG, 8753 Mollis / Stand vom 28.12.2009

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